
Wissenswertes
Bereits zum zweiten Mal innerhalb von sechs Jahren hat die Regierung das Waffenrecht verschärft. 2002 wurden bereits die Regeln für Waffenbesitzer neu gefasst. Am 15.3.2008 treten folgende Neuerungen in Kraft: (Auszug)
Anscheinswaffen: Das Führen von Anscheinswaffen wird verboten. Das sind Nachbildungen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Diese können nur noch im abgetrennten Privatbereich benutzt werden. Sie dürfen nur in einem "verschlossenen Behältnis" transportiert werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In der Vergangenheit gab es immer wieder Polizeieinsätze, bei denen im Extremfall Beamte vor der Entscheidung standen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie ein Imitat nicht von einer echten Waffe unterscheiden konnten. Ausgenommen von dem Verbot sind Gegenstände, die erkennbar zum Spiel, für Brauchtums-Veranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.
Messer: Mit der 2003 in Kraft getretenen Änderung wurden bereits Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Jetzt wird auch das öffentliche Führen von Hieb- und Stoßwaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge verboten. Grund für die Verschärfung ist, dass die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen hat. Im Beruf, bei der Brauchtumspflege oder beim Sport dürfen diese Messer allerdings noch benutzt werden.
kurzinfo
- Anscheinswaffen verboten
- Verbot von Wurfsternen
- Verbot von öffentlichem Führen von Einhandmessern